Nach der Gärung benötigt der Sekt zur geschmacklichen Reifung eine Kontaktzeit auf der Hefe. Man spricht von Lagerzeit. Diese ist sogar vom Weingesetz her vorgeschrieben. Sekte aus dem Tankgärverfahren müssen mindestens 60 Tage auf der Hefe liegen, Sekte aus der Flaschengärung mindestens 90 Tage, bei der klassischen Flaschengärung sind es gar 9 Monate.
Daneben ist auch die sogenannte Herstelldauer weinrechtlich festgelegt: diese gibt an wie lange ein Sekt beim Hersteller gelagert werden muss, bevor er in den Handel gelangen darf. Auch hier wird unterschieden zwischen dem Tankgärverfahren mit einer Mindestherstelldauer von 6 Monaten und den Flaschengärverfahren bei denen eine Mindestherstelldauer von neun Monaten vorgeschrieben ist.